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Version: 2.1.2

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://kern-ux.de/ veröffentlichte Webanwendung „KERN“ im Auftrag von

Land Schleswig-Holstein vertreten durch
Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein
Staatskanzlei – Zentrales IT-Management

und

Freie und Hansestadt Hamburg
Amt für IT und Digitalisierung, Senatskanzlei Hamburg (ITD).

Das Land Schleswig-Holstein ist bemüht, seine Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (LBGG) Schleswig-Holsteins sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Als Träger öffentlicher Gewalt im Sinne von Paragraph 2 des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (nachfolgend bezeichnet als HmbBGG) sind wir als Freie und Hansestadt Hamburg bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des HmbBGG sowie der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (nachfolgend bezeichnet als HmbBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 1 HmbBITVO in Verbindung mit den Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der BITV des Bundes, die auf der Grundlage von Paragraph 11 HmbBGG erlassen wurde.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer durch Dataport AöR im Dezember 2024 vorgenommenen Bewertung nach den Anforderungen der EN 301 549 Version 3.2.1 und der BITV 2.0 in Bezug auf den Paragraph 4.

Aufgrund der Überprüfung ist die Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Mängel teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Bereiche

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache

Die Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache sind nicht vorhanden. Geplant ist die Bereitstellung der Informationen zu den wesentlichen Inhalten und Hinweise zur Navigation im ersten Quartal 2025.

9.1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte

Es werden an mehreren Stellen Icons/Grafiken eingesetzt, die einen nicht verständlichen Alternativtext für den Screenreader ausgeben (z.B. „chevron_right“, „Smiley Dislike“)

9.1.1.1c Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken

Die Bild-Alternativtexte doppeln sich zum Teil mit den zugehörigen Texten.

9.1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften

Es gibt mehrere Überschriften im Bereich „Datenschutz“, die optisch aber nicht programmatisch als Headline ausgezeichnet sind

9.1.3.1b HTML-Strukturelemente für Listen & 11.5.2.9 Eltern-Kind-Beziehung

Es sind Listen programmatisch nicht korrekt umgesetzt und werden vom Screenreader so verfälscht wiedergegeben.

9.1.4.11 Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichend

In der mobilen Ansicht steht der lilafarbene Feedback-Button auf dem gleichfarbigen Hintergrund und ist somit nicht gut wahrnehmbar.

9.2.4.1 Bereiche überspringbar

Der-Feedback-Bereich ist keiner Landmark/Sprungmarke zugehörig und kann somit von einem Screenreader nicht direkt angesteuert werden.

9.2.4.4 Aussagekräftige Linktexte

Linktexte sind teilweise nicht aussagekräftig benannt. Bei verlinkten PDF-Dokumenten fehlt ein Zusatz im Linktext, der auf das Format hinweist.

9.2.4.7 Aktuelle Position des Fokus deutlich

Die Smiley-Buttons im Feedbackbereich können nicht per Tastatur angesteuert und betätigt werden. Es fehlt somit auch ein sichtbarer Fokus welcher Button ausgewählt ist.

9.3.1.2 Anderssprachige Wörter und Abschnitte ausgezeichnet

Die Inhalte von Tabellen zu den Properties sind in Englisch geschrieben, aber programmatisch nicht entsprechend ausgezeichnet.

9.4.1.2 Name, Rolle, Wert verfügbar

  • Deaktivierte Elemente wie Buttons oder Checkboxen sind nicht per Tastatur ansteuerbar und werden somit auch nicht für den Screenreader ausgegeben.
  • Im Feedback-Bereich wird einem Screenreader nicht vermittelt, dass sich ein Modaldialog öffnet. Hier werden teilweise auch ausgeblendete Inhalte wiedergegeben.
  • Datumsfelder sind nicht als einfache Eingabefelder sondern „Drehschalter“ mit Platzhaltertext „(tt.mm.jjjj)“ definiert. Dadurch ist eine Überarbeitung der Eingabe nicht leicht möglich und das Eingabeformat nicht durchgängig erkennbar.

11.5.2.10 Text

Texte unterhalb von Akkordeon-Elementen werden dem Screenreader nicht übermittelt in der mobilen Ansicht und in den Browsern Chrome und Edge.

11.5.2.9 Eltern-Kind-Beziehung

Bei allen Registerkarten wird auf dem Smartphone nicht deutlich für den Screenreader wiedergegeben, wie viele Registerkarten vorhanden sind. Weitere Anmerkungen

  • Verlinkungen zu externen Dokumenten oder Webseiten außerhalb dieses Internetauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.

Zeitraum der Behebung

Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind bis voraussichtlich erstes Quartal 2025 geplant:

  • Behebung der genannten noch nicht barrierefreien Mängel

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 16.02.2024 erstellt und zuletzt am 13.12.2024 überprüft.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter hallo@kern-ux.de an.

Schlichtungsverfahren für Hamburg

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Paragraph 13 a HmbBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.hamburg.de/schlichtungsstelle-behinderung.

So erreichen Sie die Schlichtungsstelle

E-Mail: schlichtungsstelle-hmbbgg@soziales.hamburg.de
Post: Schlichtungsstelle HmbBGG
c/o Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA)
Dammtorstraße 14, 20354 Hamburg

Beschwerdeverfahren für Schleswig Holstein Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft. Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse: Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der oder dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Büroanschrift:

Karolinenweg 1
24105 Kiel

Postanschrift:

Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: +49 431 988 1612
E-Mail: bbit[at]landtag.ltsh.de