Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://kern-ux.de/ veröffentlichte Webanwendung „KERN" im Auftrag von
Land Schleswig-Holstein vertreten durch
Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein
Staatskanzlei – Zentrales IT-Management
und
Freie und Hansestadt Hamburg
Amt für IT und Digitalisierung, Senatskanzlei Hamburg (ITD).
Das Land Schleswig-Holstein ist bemüht, seine Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (LBGG) Schleswig-Holsteins sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Als Träger öffentlicher Gewalt im Sinne von Paragraph 2 des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (nachfolgend bezeichnet als HmbBGG) sind wir als Freie und Hansestadt Hamburg bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des HmbBGG sowie der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (nachfolgend bezeichnet als HmbBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 1 HmbBITVO in Verbindung mit den Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der BITV des Bundes, die auf der Grundlage von Paragraph 11 HmbBGG erlassen wurde.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer durch Dataport AöR im Januar 2026 vorgenommenen Bewertung nach den Anforderungen der EN 301 549 Version 3.2.1 and der BITV 2.0 in Bezug auf den Paragraph 4.
Aufgrund der Überprüfung ist die Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Mängel teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Bereiche
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache
Die Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache sind nicht vorhanden. Geplant ist die Bereitstellung der Informationen zu den wesentlichen Inhalten und Hinweise zur Navigation im zweiten Quartal 2026.
6.2.2.1 Visuell unterscheidbare Anzeige von Textnachrichten
Die Autorenschaft im Bereich des Chatbots ist für Screenreader-Nutzende nicht wahrnehmbar.